AutoRun-Funktion
Kundenspezifisch gefertigte USB-Sticks von Flashbay unterstützen eine Funktion namens "AutoRun", die viele andere Standard-USB-Sticks nicht bieten. Diese Besonderheit erlaubt Ihnen, aufgespielte Daten, wie z.B. Präsentationen, automatisch starten zu lassen, sobald der Nutzer den USB-Stick an seinen Rechner anschließt. Die AutoStart-Funktion fügt im Verzeichnis des USB-Sticks eine zusätzliche Datei hinzu, welche sich Autorun.inf nennt. Sollten Sie von Flashbay eine Datenaufspielung durchführen lassen, richten wir gerne diese Autostart-Funktion für Sie ein. Alternativ können wir Ihnen Informationen bezüglich der Vorteile dieser Funktion zukommen lassen, sollten Sie diese Funktion innerbetrieblich einrichten wollen.Warum sollten Sie AutoStart benutzen?
Beispiel: Sie nutzen unsere personalisierten USB-Sticks als Werbemittel, um damit mehrere PDF-Dateien zu publizieren. Die AutoStart-Funktion stellt sicher, dass sich beim Einstecken des USB-Sticks das wichtigste Dokument immer automatisch öffnet. Einige Firmen wünschen ein Flash- oder HTML-Menü als AutoStart, das Ihnen hilft, sich bei den verschiedenen, auf dem USB Stick gespeicherten Dateien besser zu orientieren.
Mit welchem Betriebssystem ist AutoStart kompatibel?
AutoStart Kompatibilität mit geschützter (Read Only) Partition eines Dual Zone USB Sticks (Weitere Informationen) mit gängigen Betriebssystemen| Befehl | Windows 2000 | Windows XP SP3 | Windows Vista | Windows 7 | Mac | Befehl |
| AutoStart Datei auf USB Stick | ![]() |
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Open=xxx.exe or AutoRun |
| AutoStart externe URL | ![]() |
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Shellexecute=http://xxx.com |
| AutoStart zu externer URL mit launch helper Programm | ![]() |
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Open=helper.exe http://xxx.com |
AutoStart
unterstützt
AutoStart
unterstützt, das Betriebssystem wird jedoch Nutzer auffordern, zu bestätigen, bevor AutoStart ausgeführt wird.
AutoStart funktioniert nichtAnmerkung: Einige Unternehmen verhindern AutoStart Funktionen von USB-Sticks und CDs auf Unternehmenscomputern, indem Sie Änderungen in der Registrierung oder Netzwerkumgebung als Sicherheitsverletzung einstufen. Erfahrungsgemäß ist dies sehr selten der Fall.

